Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB)

Für die Vermittlung von Ferienunterkünften auf Sardinien durch die SARDEGNA TRAVEL gelten die nachfolgenden Geschäfts- und Vertragsbedingungen.

Dabei regeln die Allgemeinen Vermittlungsbedingungen (s. hierzu A) ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmelder und SARDEGNA TRAVEL, d.h. das Vermittlungsmandat im Hinblick auf ein Mietverhältnis und etwaige allgemeine Beratungsleistungen. Für das vermittelte Mietverhältnis zwischen dem Anmelder (nachfolgend Mieter genannt) und dem Hauseigentümer (nachfolgend Vermieter genannt) gelten hingegen ausschließlich die aufgeführten Mietvertragsbedingungen (s. hierzu B). Mit der Anmeldung gibt der Mieter gleichzeitig zwei verbindliche Angebote ab:

  1. ein Angebot auf Abschluss eines Mietvermittlungsvertrags im Sinne eines Geschäftsbesorgungsvertrags. Vertragsparteien sind der Mieter und SARDEGNA TRAVEL (nachfolgend Vermittlerin genannt);
  2. ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages. Gegenstand dieses Vertrages ist die kurzzeitige Vermietung einer Immobilie auf Sardinien. Vertragsparteien sind hierbei der Mieter und der jeweilige Vermieter. Die Vermittlerin verfügt insoweit über Abschlussvollmacht für den Vermieter.

Die Anmeldung erfolgt durch Zugang der vollständigen Anmelde- und Reisedaten bei der Vermittlerin. Die Anmeldung kann nicht widerrufen werden. Der Vermittlungsvertrag und der Mietvertrag kommen durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Annahme durch die Vermittlerin (Vermittlungsvertrag) bzw. den durch die Vermittlerin vertretenen Vermieter (Mietvertrag) zustande. Als Annahme gilt auch die Zusendung einer Ausfertigung des Mietvertrags an den Mieter. Ein inhaltlich von der Anmeldung abweichender Mietvertrag gilt als Ablehnung des Mietvertragsangebotes verbunden mit einem neuen Angebot. Dieses neue Angebot bedarf der Annahme durch den Mieter.

Allgemeine Vermittlungsbedingungen für ein Ferienhaus

  1. Mit der Anmeldung gibt der Mieter gleichzeitig zwei verbindliche Angebote ab:
  2. ein Angebot auf Abschluss eines Mietvermittlungsvertrags im Sinne eines Geschäftsbesorgungsvertrags. Vertragsparteien sind der Mieter und SARDEGNA TRAVEL (nachfolgend Vermittlerin genannt).
  3. ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages. Gegenstand dieses Vertrages ist die kurzzeitige Vermietung einer Immobilie auf Sardinien. Vertragsparteien sind hierbei der Mieter und der jeweilige Vermieter. Die Vermittlerin verfügt insoweit über Abschlussvollmacht für den Vermieter.
  4. Die Anmeldung erfolgt durch Zugang der vollständigen Anmeldedaten bei der Vermittlerin. Die Anmeldung kann nicht widerrufen werden.
  5. Vermittlungs- sowie Mietvertrag kommen nach mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Annahme durch die Vermittlerin zustande. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf die Zustellung der Annahmeerklärungen.
  6. Die Vermittlerin bestätigt die Anmeldung durch Zusendung einer Ausfertigung des Mietvertrags. Ein inhaltlich von der Anmeldung abweichender Mietvertrag gilt als Ablehnung des Mietvertragsangebotes verbunden mit einem neuen Angebot. Dieses neue Angebot bedarf der Annahme durch den Mieter.
  7. Die Vermittlerin ist berechtigt, im Falle von nachträglichen, vom Mieter gewünschten Änderungen bezüglich Mietobjekt oder Mietzeitraum eine Aufwandspauschale in Höhe von € 50 zu veranschlagen.
  8. Die Vermittlerin schuldet dem Mieter eine ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit, sowie die sich daraus ergebenden Sorgfalts-, Informations- und Beratungspflichten hinsichtlich des zu vermittelnden Mietobjekts. Sie haftet indessen nicht für die Erbringung der vertraglichen Verpflichtungen des Vermieters bzw. Leistungsstörungen im Bereich der vermittelten Fremdleistungen.
  9. Der, im Internetkatalog der Vermittlerin ausgewiesene Mietpreis der zu vermittelnden Ferienunterkünfte beinhaltet auch die, der Vermittlerin zustehende Vermittlungsprovision.
  10. Vertragsgrundlagen des Vermittlungsmandats sind die Hausbeschreibungen auf der Internethomepage und die für das Vermittlungsjahr gültige Preisliste.
  11. Die Vermittlerin haftet gegenüber dem Mieter nicht für Beratungsfehler, die sich aus Fehlinformationen durch den Vermieter ergeben.
  12. Die Vermittlerin haftet nur für Vorsatz und - sofern rechtlich nicht wegbedingbar - für grobe Fahrlässigkeit.
  13. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Vermittlerin bevollmächtigt ist: a.) alle Rechtshandlungen zur Änderung, Gestaltung und Auflösung des Mietverhältnisses (einschließlich Kündigung/Rücktritt und Mieterhöhung/-herabsetzung), b.) namens des Vermieters die gerichtliche Durchsetzung der sich aus Rechtshandlungen ergebenden Rechte zu betreiben und einen Anwalt zu beauftragen. Dies erstreckt sich auch auf außergerichtliche Verhandlungen aller Art, auf Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung eines Rechtsstreits und auf die Entgegennahme von Zahlungen.
  14. Gerichtsstand für Klagen des Mieters gegen die Vermittlerin ist das Gericht am Sitz der Vermittlerin. Gerichtsstand für Klagen der Vermittlerin gegen den Mieter ist das Gericht am Sitz der Vermittlerin. Anwendbar ist deutsches Recht. Tatsachen, welche der Mieter als Schlechterfüllung seitens der Vermittlerin erachtet, sind dieser innerhalb von drei Tagen nach Erkennung in jedweder nachweisbaren Form mitzuteilen. Die Verletzung dieser Pflicht hat den Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche des Mieters gegen die Vermittlerin oder den Vermieter zur Folge. Ansprüche des Mieters verjähren innerhalb von drei Monaten.
  15. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

Allgemeine Vermittlungsbedingungen

  1. Die Vermittlerin schuldet dem Mieter eine ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit, sowie die sich daraus ergebenden Sorgfalts-, Informations- und Beratungspflichten hinsichtlich des zu vermittelnden Mietobjekts. Sie haftet indessen nicht für die Erbringung der vertraglichen Verpflichtungen des Vermieters bzw. Leistungsstörungen im Bereich der vermittelten Fremdleistungen. Die Vermittlerin haftet gegenüber dem Mieter auch nicht für Beratungsfehler, die sich aus Fehlinformationen durch den Vermieter ergeben.
  2. Die Vermittlungsleistung gilt als erbracht, sobald die Vermittlerin die Anmeldung bestätigt und die Mietunterlagen, insbesondere den Mietvertrag an den Mieter ausgefertigt und ausgehändigt hat.
  3. Die Zahlung ist nach Erhalt des Mietvertrages sofort auf das bezeichnete Konto der Vermittlerin zu erfolgen.
  4. Der im Internetkatalog der Vermittlerin ausgewiesene Wochenmietpreis der zu vermittelnden Ferienunterkünfte beinhaltet auch die der Vermittlerin zustehende Vermittlungsprovision. In der vorgenannten Vermittlungsprovision ist die jeweilige italienische Umsatzsteuer bereits enthalten.
  5. Die Vermittlerin ist berechtigt, eine fehlerhaft berechnete Vermittlungsprovision nachträglich zu berichtigen.
  6. Vertragsgrundlagen des Vermittlungsmandats sind die Hausbeschreibungen auf der Webseite www.sardegna-travel.de und die für das Vermittlungsjahr gültige Preisliste.
  7. Das Vermittlungsverhältnis richtet sich nach deutschem Recht. Die Haftung der Vermittlerin ist auf Vorsatz und – sofern rechtlich nicht abdingbar – grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  8. Gerichtsstand für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Mieter und der Vermittlerin ist das Gericht am Sitz der Vermittlerin.
  9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

Mietvertragsbedingungen für ein Ferienhaus auf Sardinien

Für den durch die Vermittlerin vermittelten Ferienhausmietvertrag zwischen dem Anmelder (nachfolgend Mieter genannt) und dem jeweiligen Vermieter gelten die nachfolgend aufgeführten Vertragsbedingungen:

  1. Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt durch Zugang der vollständigen Anmelde- und Reisedaten bei der Vermittlerin und Annahme durch den Vermieter zustande. Die Vermittlerin besitzt im Hinblick auf das Zustandekommen des Mietvertrags Abschlussvollmacht für den Vermieter.
  2. Der Vermieter schuldet die vorübergehende Überlassung des in der Anmeldung näher bezeichneten Mietobjekts für den in der Anmeldung bezeichneten Mietzeitraum. Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt ausschließlich zu Ferienzwecken. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietzins zu bezahlen.
  3. Vertragsgrundlage sind die auf der Internethomepage www.sardegna-travel.de ausgewiesenen Leistungsmerkmale des entsprechenden Mietobjektes und die bei Vertragsschluss gültige Preisliste und die Bestimmungen des Mietvertrags. Nebenabreden, die die geschuldeten Leistungen inhaltlich modifizieren, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. In dem in der Preisliste ausgewiesenen Wochenmietpreis ist teilweise (je nach Objekt und Vermieter) auch eine Pauschale für die durch die Serviceagentur zu erbringende Endreinigung des Mietobjekts und die Betreuung vor Ort enthalten. Der zu entrichtende Betrag dieser Serviceleistungen wird im Mietvertrag separat ausgewiesenen und ist der örtlichen Serviceagentur bei Ankunft am Ferienhaus in bar zu bezahlen. Für Ankünfte nach 20 Uhr erheben einige Empfangspartner vor Ort eine Pauschale (siehe Mietvertrag). Diese ist direkt vor Ort an den Empfangspartner zu zahlen.
  5. Der Bezug des Mietobjektes ist am Tag des vereinbarten Mietbeginns ab 18:00 Uhr (Ortszeit) möglich; am Tag des Mietendes hat der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 09:30 Uhr (Ortszeit) zu verlassen.
  6. Bei der Bemessung des Mietzinses wird jede Nacht berechnet, es sei denn, das Mietobjekt wird am Tag des Mietbeginns schon vor 18:00 Uhr (Ortszeit) bezogen oder am Tag des Endes des Mietverhältnisses nach 09:30 Uhr (Ortszeit) verlassen. In diesen Fällen wird der betreffende Tag jeweils mit dem vollen Tagespreis berechnet. Der Mieter muss das gewünschte Abweichen der Mietzeit mit seiner Anmeldung anzeigen.
  7. Die treuhänderische Entgegennahme, Verwaltung und Weiterleitung der Mietzahlungen übernimmt SARDEGNA TRAVEL, Buchwaldstraße 12, 22143 Hamburg.
  8. Der Vermieter ist berechtigt, einen fehlerhaft berechneten Mietzins nachträglich zu berichtigen.
  9. Der Vermieter ist berechtigt, mit Abschluss des Mietvertrags eine Vorauszahlung auf den Mietzins zu verlangen. Die Vorauszahlung wird am Tage der Zusendung einer Ausfertigung des Mietvertrages an den Mieter fällig. Der Restbetrag wird spätestens 45 Tage vor Mietbeginn fällig und ist ohne gesonderte Aufforderung durch den Vermieter bzw. die Vermittlerin auf das, im Mietvertrag bezeichnete Konto zu überweisen.
  10. Sollten keine abweichenden Vereinbarungen in Schriftform getroffen worden sein, so sind die im Mietvertrag ausgewiesenen Zahlungszeitpunkte zwingend einzuhalten. Im Falle einer verspäteten Zahlung, auch nur eines der aufgeführten Beträge, kann der Vermieter vom Mietvertrag ohne weitere Ankündigung zurücktreten. In diesem Falle hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Ersatzanspruch, der sich nach den zeitlichen Staffelungen in Punkt 14. dieser Mietvertragsbedingungen richtet.
  11. Der Mieter ist verpflichtet vor Beginn der Mietzeit, die in den Preisangaben des Ferienhauses bzw. des Mietvertrages bezifferte Kaution zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt (je nach Vermieter) entweder per Überweisung, Kreditkarte beim Pre-Check-In oder vor Ort.
  12. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter den Zutritt zum Ferienhaus zu verweigern, sofern Miete und/oder Kaution nicht rechtzeitig und vollständig vor Mietbeginn bezahlt bzw. hinterlegt wurden.
  13. Dem Mieter wird bis zum Mietbeginn ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist schriftlich gegenüber der den Vermieter vertretenden Vermittlerin zu erklären.
  14. Für etwa bereits getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann der Vermieter Ersatz verlangen. Somit werden bei Rücktritt vom Mietvertrag bis zum 90. Tag vor Mietbeginn 32%, bis zum 60. Tag vor Mietbeginn 52%, bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 88% und bei weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn 100% des Mietzinses fällig. Für die genannten Zeitpunkte ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Vermittlerin ausschlaggebend. Rücktritt oder Kündigung des Mietvertrags nach Mietantritt sind mit der Folge ausgeschlossen, dass der Mieter auch im Falle der Nichtinanspruchnahme seines Überlassungsrechts den vollen Mietzins zu entrichten hat.
  15. Die unter Ziffer 14 bezeichneten Ansprüche des Vermieters entfallen, wenn der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen adäquaten Ersatzmieter stellt und es mit diesem zum Vertragsabschluss kommt.
  16. Wird die Durchführung des Mietvertrags infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Der Vermieter kann für seine bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen vom Mieter Ersatz verlangen.
  17. Die zugesicherte Standardausstattung des Mietobjektes umfasst: Innenmöblierung, Bad mit Dusche oder Wanne, Küche mit Herd, Kühlschrank, Geschirr, Tisch und Stühle für den Außenbereich. Sollte das Mietobjekt über eine Klimaanlage verfügen, so kann deren Betrieb auf die Nachtstunden begrenzt sein.
  18. Der Mieter und die von ihm angemeldeten Personen sind verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln. Bei der Abreise sind das Mietobjekt und das jeweilige Inventar, insbesondere Küchenvorrichtungen und Geschirr, gereinigt, aufgeräumt und besenrein zu übergeben. Der Übergabetermin wird bei Einzug in das Mietobjekt oder während der Mietzeit jeweils im Einzelfall vereinbart.
  19. Der Mieter haftet für alle durch ihn (oder auf seine Veranlassung das Mietobjekt aufsuchende/nutzende Personen) verursachten Schäden am Mietobjekt.
  20. Der Mieter ist verpflichtet, Mängel des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen und von dem Vermieter oder einem Vertreter des Vermieters gegebenenfalls vor Ort protokollieren zu lassen. Es reicht nicht aus, den Mangel erst nach dem Auszug bei dem Vermieter oder der Vermittlerin anzuzeigen.
  21. Den Mieter trifft eine Schadensminderungspflicht für den Fall auftretender Leistungsstörungen. Verstößt er gegen die Verpflichtung, eventuell auftretende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, so sind jegliche Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter ausgeschlossen und können Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter begründen.
  22. Als Mängel des Mietobjektes gelten nur solche, die bereits am Tag des Einzugs vorhanden waren. Für die rechtzeitige Mängelrüge sowie das Vorhandensein des behaupteten Mangels ist der Mieter beweispflichtig.
  23. Der Vermieter ist verpflichtet, den angezeigten Mangel in angemessener Frist zu beseitigen. Hierbei ist Abhilfe nach ortsüblichen Maßstäben zu leisten.
  24. Die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Mietobjekt erfolgt auf Risiko des Mieters. Den Vermieter trifft im Falle des Verlustes oder Diebstahls keine Haftung.
  25. Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass technische und bauliche Sicherheitsbestimmungen sowie die Qualität der Sanitär-, Schlaf- und Wohnungseinrichtungen in Sardinien nicht immer den Standards des Heimatlandes des Mieters entsprechen. In Küstennähe ist darüber hinaus mit Lärmbelästigung durch Ferienanlagen zu rechnen. Aus solchen und sonstigen ortsüblichen Gegebenheiten können Mängel des Mietgegenstandes nicht resultieren.
  26. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter (oder seinem Vertreter) bei Ankunft am Mietobjekt die persönlichen Daten aller, das Mietobjekt bewohnenden Personen mitzuteilen.
  27. Der Vermieter haftet für die Beschaffenheit des Mietgegenstandes, die gemäß Webseite der Vermittlerin zugesagt wurde. Vermieter und Vermittlerin können jedoch bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Änderung zu den Angaben auf der Webseite erklären. Der Mieter ist hierüber vor Annahme des Mietvertrags durch den Vermieter aufzuklären.
  28. Der Vermieter ist bemüht, aber nicht verpflichtet, gewünschte Verschiebungen der Mietzeit zu berücksichtigen, sofern ihre Durchführung möglich und angemessen ist.
  29. Die Haftung des Vermieters für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Mietzins beschränkt, sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Eine Haftung des Vermieters für höhere Gewalt scheidet aus.
  30. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen mangelhafter Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung muss der Mieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung des Mietverhältnisses bei dem Vermieter oder der Vermittlerin schriftlich geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde.
  31. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis richtet sich nach dem geltenden Recht.
  32. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

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